Der Bezugsrahmen für die Ausbildung am Seminar Lörrach setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
- Grundgesetz, Landesverfassung, Schulgesetz, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Verordnungen
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung (GPO)
- Organisationsstatut der Seminare
- Ausbildungsstandards der Seminare
- Aktuell gültige Bildungspläne
- Profil und Leitbild unseres Seminars
- Präambel zur Ausbildung an unserem Seminar
- Die Aufgaben und Zielsetzungen der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz
- Die jeweiligen Profile der Ausbildungsschulen
Daraus wird der Bedarf der Lehramtsanwärter*innen abgeleitet und der Ausbildungsprozess wird danach ausgerichtet und gestaltet.
Grundsätze sind:
Wir setzen an den Kompetenzen unserer Auszubildenden an.
Wir haben die Einstellung und Haltung des Entwicklungsgedankens.
Wir gönnen jeder/ jedem Auszubildenden die Erreichung ihres/seines Berufszieles!
Ansatz- und Ausgangspunkt der gemeinsamen Ausbildung an Schule und Seminar ist die Professionalisierung der Lehramtsanwärter*in gemäß § 1 GPO, der in § 1 des SchG verankerte Erziehungs- und Bildungsauftrag und im weiteren die Fachausbildung. (1) Das Seminar Lörrach bildet Lehrer*innen auf der Grundlage der bildungspolitischen Vorgaben für die Arbeit in der sich verändernden Schullandschaft aus. Die Ausbildung am Seminar ist gekennzeichnet davon, dass sich die Lehramtsanwärter*innen als Subjekt des eigenen Qualifizierungsprozesses begreifen können, d.h. ihr Lernen im Kontext ihres beruflichen Handelns selbst steuern und verantworten. Die Ausbildungslehrkräfte fungieren als Lernbegleiter*innen. Das Seminar Lörrach pflegt Kooperationen mit Seminaren aller Schularten sowie weiteren außerschulischen Partnern. |
1: darunter verstehen wir die Einbindung der Fachwissenschaften, Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken und schulpraktische Studien