Im Februar 2016 ist das neue Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) in Kraft getreten mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.
In der Dienststelle achtet die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) auf Durchführung und Einhaltung des ChancenG. Sie unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes und ist frühzeitig an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen, soweit diese Auswirkungen auf berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können.
Die Beauftragten für Chancengleichheit aller Seminare treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Fachlichen Beraterin für BfC am Regierungspräsidium Freiburg zum Austausch und zur Weiterbildung.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums:
Informationsseite des Kultusministeriums
Beauftragte für Chancengleichheit am Seminar Lörrach (GS):
Isolde Wunsch
Vertreterin
N.N.