Personalvertretungen

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Zum Örtlichen Personalrat des Seminar Lörrach

Zur Beauftragten für Chancengleichheit

Zur Schwerbehindertenvertretung (in Arbeit)

Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) bilden u.a. die Verwaltungen des Landes eine Personalvertretung, deren Aufgabe es  nach § 67 ist  "...darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,...".

Je nach Zugehörigkeit zu verschiedenen Dienststellen sind verschiedene Personalvertretungen zuständig. Für Lehramtsanwärterinnen und - anwärter bzw. für die Lehrbeauftragten sind dies die Örtlichen Personalräten an den entsprechenden Schulämtern.

Für die hauptamtlichen Mitarbeiter ist dies der Personalrat am Seminar Lörrach.