Zum Örtlichen Personalrat des Seminar Lörrach
Zur Beauftragten für Chancengleichheit
Zur Schwerbehindertenvertretung (in Arbeit)
Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) bilden u.a. die Verwaltungen des Landes eine Personalvertretung, deren Aufgabe es nach § 67 ist "...darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,...".
Je nach Zugehörigkeit zu verschiedenen Dienststellen sind verschiedene Personalvertretungen zuständig. Für Lehramtsanwärterinnen und - anwärter bzw. für die Lehrbeauftragten sind dies die Örtlichen Personalräten an den entsprechenden Schulämtern.
Für die hauptamtlichen Mitarbeiter ist dies der Personalrat am Seminar Lörrach.